Obdachlosenunterkunft „Am Wolfsberg“ – Antrag zum Tagesordnungspunkt „Haushalt“ in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.03.2019
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion beantragt, zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu stellen:
- Die Obdachlosenunterkunft „Am Wolfsberg“ wird in Zukunft zu 2/3 mit Familien belegt.
- Alle Wohneinheiten werden renoviert und mit einer Dusch- und Waschgelegenheit in der Wohneinheit ausgestattet. Die dafür zusätzlich benötigten 110.000 € werden in den Haushalt eingestellt.
- Auch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wird renoviert. Die hierfür nötigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt eingestellt.
- Die Kolpingstadt erwirbt Wohnungen im Stadtgebiet, um den nötigen Wohnraum für alleinstehende, wohnungslose Männer, welcher in Horrem wegfällt, zu kompensieren. Hierfür werden im Haushalt 2019 und 2020 jeweils 250.000 € mit Sperrvermerk eingestellt.
- Die Verwaltung möge prüfen, ob die Container zur Unterbringung von Flüchtlingen auch zur Unterbringung anderer hilfsbedürftiger Personen umgewidmet werden können. Falls das rechtlich nicht möglich ist, bitten wir um eine detaillierte Darstellung, warum Wohnungen umgewidmet werden können, aber keine Wohncontainer?
Begründung:
Der Zustand der Obdachlosenunterkunft ist mit erbärmlich noch wohlwollend umschrieben. Selbst für eine solche Unterkunft, die naturgemäß niedrigstem Standard entspricht, ist ein zentrales Badezimmer nicht zuzumuten, dass nur über das Außengelände erreichbar ist und von bis zu 36 Personen in 6 Wohneinheiten genutzt werden muss.
Die Probleme und letztlich auch Klagen aufgrund der Zusammenlegung ausschließlich von alleinstehenden Männern an einem Standort, müssen in Zukunft verhindert werden. Hierzu ist es einerseits zwingend nötig, dass auch wohnungslose Familien am Standort in Horrem untergebracht werden und andererseits eine Unterbringung für diesen Personenkreis der alleinstehenden männlichen Obdachlosen an anderer Stelle geschaffen werden muss.
Diese Wohnungen sollten in der Zeit, wo sie nicht für dieses Pflichtangebot genutzt werden (mutmaßlich im Sommer), bspw. für Arbeitskräfte auf Montage, genutzt werden, welche insbesondere auch für städtische Ausschreibungen immer wieder nach Kerpen kommen.
Dass es bei der Renovierung des Gebäudes nicht nur mit der Sicherung der statischen Sicherheit getan ist, sollte offenkundig sein. Insbesondere auch unter Berücksichtigung der jahrelangen Belastung für die umliegenden Anwohner muss dieses Gebäude besser an die vorhandene Bebauung angepasst werden. Hierzu muss aus Sicht der SPD-Fraktion zwingend auch das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes wiederhergestellt werden.
Bis zum Erwerb neuer städtischer Wohnungen sollte eine Unterbringung in den schon bestehenden Wohncontainern für Flüchtlinge geprüft werden. Damit könnte die Situation schnell und unbürokratisch entschärft werden. Es leuchtet nicht ein, warum Wohnungen im Zweck umgewidmet werden können, aber keine Wohncontainer. Daher ist genau zu prüfen, unter welchen rechtlichen Vorgaben eine Umwidmung geschehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Dobbelstein
Vorsitzender SPD OV Horrem/Neu-Bottenbroich
Heinz Krüll
Vorsitzender Sozialausschuss
Andreas Nagel
Vorsitzender SPD OV Kerpen-Mitte/West