Neuanpflanzungen im Waldgebiet verlängerte Merodestraße zwischen Horrem und Sindorf (alter Schulweg) – Anfrage gemäß § 18 Geschäftsordnung für die Sitzung des Umweltausschusses am 08.03.2022

Neuanpflanzungen im Waldgebiet verlängerte Merodestraße zwischen Horrem und Sindorf (alter Schulweg) – Anfrage gemäß § 18 Geschäftsordnung für die Sitzung des Umweltausschusses am 08.03.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

bereits im Februar 2021 erfolgten umfangreiche Baumfällungen entlang der verlängerten Merodestraße durch den Wald zwischen Horrem und Sindorf mit erheblicher negativer Resonanz in der hiesigen Bevölkerung.

Bisher (Stand: 17.02.2022) sind vor Ort keine Anzeichen für eine Realisierung der zugesagten Neuanpflanzungen sichtbar, was zu weiteren Irritationen von Bürgerinnen und Bürgern führt. Die Menschen wollen wissen, wann und wie es mit den Neuanpflanzungen und der Gestaltung des Waldsaumes weitergeht.

Wir beantragen daher hiermit einen schriftlichen Bericht zu folgenden Fragen:

  1. Wann erfolgen die Neuanpflanzungen?
  2. Welche Baumarten werden nachgepflanzt?
  3. Wie wird der Waldrand verändert?
  4. Was kostet die Aktion?
  5. Gibt es eine Kostenbeteiligung Dritter?

Begründung:
Bereits vor einem Jahr, im Februar 2021, wurden umfangreiche einschneidende Baumfällungen im vorgenannten Waldbereich vorgenommen, deren sichtbare drastische Auswirkungen im Waldgebiet (massenhaft abgesägte umherliegende, zu großen Haufen aufgetürmte Bäume und Äste etc.) zu zahlreichen Fragen und Beschwerden in der hiesigen Bevölkerung, aber auch von auswärtigen Nutzerinnen und Nutzern (Radfahrerinnen, Spaziergängerinnen, Joggerinnen, Reiterinnen etc.) dieses auch im weiteren Umfeld populären Naherholungsbereiches führten.

Derzeit sind in diesem Waldbereich als traurige Überreste lediglich einige so genannte „Habitatbäume“ – kronenlose Bäume, deren Stämme bis auf eine Resthöhe von ca. 3 – 5 Meter abgesägt und in deren Nähe mehrere Erläuterungstafeln aufgestellt wurden – vorhanden.

Die bis jetzt fehlenden Aktivitäten zu Neuanpflanzungen führen seit einiger Zeit zu zunehmenden Fragen und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern.

Die vorstehenden Fragen wurden bereits im öffentlichen Teil der Umweltausschusssitzung am 23.02.2021 / TOP 13 Anfragen gem. § 18 Geschäftsordnung mündlich gestellt. Die Verwaltung hatte dazu im Nachgang zur Sitzung (siehe Niederschrift S. 21 – 22) wie folgt Stellung genommen:

Zu Frage 1 – Wann erfolgen die Neuanpflanzungen?
Mitteilung der Verwaltung:
Hier soll die Neuanpflanzung (gerade im Bereich der Eschen, die alle entfernt werden mussten) im Zeitfenster November bis Februar erfolgen. Vorgesehen ist im Frühsommer ein Ortstermin mit Herrn Claßen, der Unteren Naturschutzbehörde und der Biologischen Station, um geeignete Baumarten bzw. Sträucher für diesen Bereich für die Neuanpflanzung zu benennen.

Zu Frage 2 – Welche Baumarten werden nachgepflanzt?
Mitteilung der Verwaltung:
Die Frage der Nachpflanzung der Baumarten im restlichen Waldbereich wird ebenfalls im unter 1) benannten Ortstermin geklärt werden.

Zu Frage 3 – Wird der Waldrand verändert? – Abstand zwischen Wald und asphaltiertem Weg
Mitteilung der Verwaltung:
Es sollte darauf geachtet werden, dass die Anpflanzung neuer Baumarten etwas weiter weg vom Weg/Waldrand durchgeführt werden. Am Wegesrand könnte man Sträucher setzen. Da es sich um Naturschutzgebiet handelt, wird auch dieses Vorhaben zusammen mit der Biologischen Station, der Unteren Naturschutzbehörde und dem Revierförster geplant

Zu Frage 4 – Was kostet die Aktion?
Mitteilung der Verwaltung:
Die Kosten dieser Aktion können erst bestimmt werden, wenn die Arten der Bäume und Sträucher bestimmt sind und die Bestellung/Umsetzung erfolgt ist.

Zu Frage 5 – Gibt es eine Kostenbeteiligung Dritter?
Mitteilung der Verwaltung:
Bis jetzt ist keine Kostenbeteiligung Dritter vorgesehen bzw. keine Förderung zur Aufforstung. Hierzu ist anzumerken, dass die Bundeswaldprämie im Januar dieses Jahres beantragt wurde.

Fazit:
Bis heute ist immer noch nicht bekannt,

  • wann die Neuanpflanzungen erfolgen
  • welche Baum- oder Straucharten nachgepflanzt werden
  • wie sich der (neue) Waldrand konkret darstellen wird (abgestuft bzw. Abstände?)
  • was die Aktion kostet und
  • ob es eine Kostenbeteiligung Dritter gibt (z. B. Bundeswaldprämie oder/und aus dem aktuellen NRW Landesfördertopf für notwendige Aufforstungen).

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Jahr nach den massiven Baumfällungen ein Anrecht auf klare verbindliche und zeitnahe Informationen.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Jahr nach den massiven Baumfällungen ein Anrecht auf klare verbindliche und zeitnahe Informationen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Jenke
OV-Vorsitzender

Anfrage wird von der Fraktion übernommen.
Andreas Lipp
Fraktionsvorsitzender