Errichtung von Stelen-Gräbern auf städtischen Friedhöfen

Errichtung von Stelen-Gräbern auf städtischen Friedhöfen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen hiermit die Errichtung von Stelen-Gräbern auf städtischen Friedhöfen einschließlich der dafür notwendigen Änderungen der entsprechenden städtischen Satzungsregelungen (Bestattungs- und Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzung).

Begründung:

In letzter Zeit wurde aus der hiesigen Bevölkerung mehrfach der dringliche Wunsch an uns herangetragen, sich dafür einzusetzen, dass zukünftig Stelengräber auf städtischen Friedhöfen errichtet werden.

Folgende Begründungen für dieses wichtige grundsätzliche Anliegen wurden seitens der besorgten Bürgerinnen und Bürger genannt, die davon ausgehen, zukünftig nicht mehr die aufwändige Pflege der Gräber ihrer verstorbenen Angehörigen wahrnehmen zu können:

  • Die Errichtung von Stelengräbern macht die bisherigen arbeits- und zeitaufwändigen Pflegearbeiten von Grabstätten unnötig
  • Stelen-Gräber würden eine starke körperliche Entlastung, insbesondere für ältere und kranke Bürger*innen, darstellen
  • Auch berufstätige Menschen, denen die Zeit für diese Grabpflegearbeiten fehlt, würden entlastet
  • Ebenfalls würden finanzielle Aufwendungen für die Durchführung von Pflegearbeiten durch beauftragte Fachfirmen entfallen
  • Die Sauberkeit und das optische Erscheinungsbild der Friedhöfe würden verbessert
  •  Stelen-Gräber sind ein „sauberes System“ ohne Verunkrautung und jahreszeitliche und witterungsbedingte Einflüsse
  • Stelen-Gräber sind Platz sparend, da in diesen Urnen-Anlagen jeweils mehrere Urnen übereinander untergebracht sind und weitere Urnen sich daneben unmittelbar anschließen
  • Es könnten wie bisher Aufschriften mit Daten des*r Verstorbenen aufgebracht werden, so dass diese Urnen nicht namenlos sind
  • Der Arbeits- und Kostenaufwand für die Stadtverwaltung Kerpen (z. B. Standsicherheits-Überprüfungen von Grabsteinen, Verfahren bei dauerhaft nicht gepflegten Gräbern, Überwachung und gegebenenfalls Abräumen von Grabstätten bei Ablauf der jeweiligen Nutzungsdauer durch die Stadt einschließlich Ermittlung eventueller Angehöriger) würde sich verringern.

Derartige Stelen-Gräber sind beispielsweise in den Städten Elsdorf, Bergheim (z.B. Friedhof Oberaußem), Korschenbroich und Titz-Rödingen eingerichtet, so dass dort die entsprechenden Erfahrungen abgefragt werden können.

Wir würden uns freuen, wenn dem für immer mehr Menschen dringenden und wichtigen Anliegen stattgegeben würde und alsbald Stelen-Gräber auf städtischen Friedhöfen (wie beispielsweise auf den hiesigen Friedhöfen in Horrem/Hemmersbach, Götzenkirchen und Neu-Bottenbroich) errichtet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Jenke

Vorsitzender