Antrag „Übernahme des Erftradweges durch den Rhein-Erft-Kreis“ für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 07.06.2022 – Einforderung der Verwaltungsvereinbarung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit DRS.NR. 443.20 hatte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 01.09.2020! beschlossen, den Erftradweg (www.erftradweg.de) und dessen Unterhaltung an den Rhein-Erft-Kreis zu übertragen. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der Kreisverwaltung weitere inhaltliche Abstimmungen zu führen und eine Verwaltungsvereinbarung dafür abzuschließen.
Zur Erinnerung, warum wir diesen Beschluss gefasst hatten, nachfolgende Auszüge aus der Beschlussbegründung:
„Die für den Alltags- und Freizeitradverkehr sehr bedeutende Route soll zukünftig einen einheitlichen und verbesserten Qualitätsstandard erhalten.“
„Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt neben einer kontinuierlichen Unterhaltung zukünftig auch einen stufenweisen Ausbau des Erftradwegs, wie z.Bsp. Anpassung der Oberflächenbeschaffenheit, Verbreiterung, bei Bedarf punktuelle Anpassung der Linienführung sowie Sanierung von Schadstellen.“
„Aus finanzieller Sicht ist anzumerken, dass der Erftradweg in den nächsten Jahren erheblichen Unterhaltungs- und Sanierungsbedarf hat. Der Rhein-Erft-Kreis hat daher bereits 700.000 € / a Unterhaltungsmittel für die insgesamt 40 km Erftradweg in den Kreishaushalt eingestellt. Für die rd. 12 km, die auf Kerpener Stadtgebiet verlaufen, würden gedanklich dann 210.000.00 € zur Verfügung stehen. Bei einem Buchwert der abzugebenden Grundstücke von rd. 100.000 € (siehe Anlage 2) kann unter Berücksichtigung der zu erwartenden Unterhaltungs- und Sanierungskosten der städtische Haushalt in den nächsten Jahren entlastet werden. Des Weiteren plant der Rhein-Erft-Kreis mittelfristig den Ausbau des Weges, da dieser bereits heute eine hohe verkehrliche Bedeutung im alltäglichen- und touristischen Radwegenetz hat und teilweise auch andere Themenrouten abschnittsweise auf der Trasse geführt werden. Auch diese Kosten für Planung und Bau würden dann zukünftig vom Rhein-Erft-Kreis übernommen.“
In dem Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse (DRS-NR. 121.22) lesen wir nun: „Aufgrund personeller Engpässe ist der Rhein-Erft-Kreis derzeit nicht dazu in der Lage, das Projekt fortzuführen und eine Verwaltungsvereinbarung vorzubereiten. Das Projekt ruht deshalb bis auf weiteres.“
Wenn der Rhein-Erft-Kreis oder wir als Kerpener Stadtverwaltung es ernst meinen mit der Stärkung und Verbesserung des Fahrradverkehrs, dann können wir zum einen nicht 2! Jahre ins Land ziehen lassen, um eine Verwaltungsvereinbarung zu schließen und zum anderen muss die Kreisverwaltung bei ihren personellen Problemen gegensteuern und nicht einfach die Themen liegen lassen!
Daher beantragen wir: „Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt, der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises aufzufordern, die Vereinbarung zur Übertragung des Erftradweges kurzfristig abzuschließen.“
Es mutet aus Kerpener Sicht schon sehr seltsam an, dass man zunächst darum gebeten wird, den Radweg an den Kreis abzugeben, um ihm entsprechenden Stellenwert zukommen zu lassen, ihn auszubauen und Kerpen, welches sich im Haushaltsicherungskonzept befindet, damit finanziell zu entlasten. Kerpen kommt den Wunsch nach und nun – still ruht der See! Die personellen Probleme des Kreises dürfen nicht auf dem Rücken der Stadt ausgesessen werden. Und diese Message sollte klar aus Kerpen in der Kreisverwaltung vernommen werden.
Nach positivem und hoffentlich einstimmigen Beschluss im Ausschuss und Rat bitten wir um Übermittlung der Nachricht an die Kreisverwaltung auch an die Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Rates.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Dobbelstein
Stv. Fraktionsvorsitzender