Anlegung von Blühstreifen in Kerpen-Götzenkirchen zum dringend erforderlichen Insektenschutz

Anlegung von Blühstreifen in Kerpen-Götzenkirchen zum dringend erforderlichen Insektenschutz

Anfrage gemäß § 18 Geschäftsordnung für die Sitzung des Umweltausschusses am 21.09.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

  wir bitten für die Umweltausschusssitzung am 21.09.2021 um Beantwortung der Frage, ob im Neubaugebiet Wahlenpfad in Götzenkirchen auf dem großen Pfarrer-Peter-Daniels-Platz und auf dem großen Festplatz an der Wallraffstraße Blühstreifen zum dringend erforderlichen Insektenschutz angelegt werden können bzw. angelegt werden.

Begründung:

Wir hatten mit Anfrage vom 30.05.2021 für die Umweltausschusssitzung am 08.06.2021 (TOP 14.2) um Prüfung und Beantwortung der Frage gebeten, ob im Neubaugebiet Wahlenpfad in Götzenkirchen auf dem Pfarrer-Peter-Daniels-Platz und auf dem großen Festplatz an der Wallraffstraße Blühflächen zum dringend notwendigen Insektenschutz angelegt werden können.

Wir hatten auf die in diesem Frühjahr von der Kolpingstadt Kerpen auf zwei kleineren Flächen in Horrem am Graf-Eduard-Park und am westlichem Ende der Cyriakusstraße in Götzenkirchen angelegten Blühstreifen und die positive Resonanz dazu in der hiesigen Bevölkerung hingewiesen. In diesem Zusammenhang hatten wir den ca. 700 m² großen, schön gelegenen Pfarrer-Peter-Daniels-Platz und den nahen gelegenen Festplatz an der Wallraffstraße angesprochen.
Zudem hatten wir vorgetragen, dass sich etwa 150 Meter östlich von diesen beiden Wiesenflächen die bekannte „Storchenwiese“ mit einem großen und vielfältigen Angebot an Blühpflanzen für Insekten am westlichen Rand des Marienfeldes befindet. Hierzu hatten wir ausgeführt, dass die Anlegung weiterer Blühflächen auf den beiden genannten großen Wiesenflächen eine Art „ökologisches Trittstein-Dreieck“ ergeben und zahlreichen Insekten ein abwechslungsreiches, vernetztes und deutlich größeres Nahrungsangebot als die bisherige solitäre Storchenwiese bieten würde.

Die Ausführungen der Verwaltung wurden als Anlage zur Niederschrift (Drs.-Nr. 438.21) der Umweltausschusssitzung vom 08.06.2021 genommen.
Die dort unter Nr. 2 aufgeführten Darlegungen der Verwaltung beinhalten unter der Überschrift „Planung der benannten Flächen“ folgende Aussagen zu den beiden angesprochenen Wiesenflächen:

1. Pfarrer-Peter-Daniels-Platz (Zitat):

“ Theoretisch möglich. Es gibt Überlegungen, Flächen, die derzeit als Spielplatzfläche festgesetzt sind, aber nicht als solche genutzt werden, per Bauleitverfahren als Wohnbaufläche festzusetzen. Dies beträfe den Pfarrer-Peter-Daniels-Platz (Grünfläche an der Alten Kreisbahn). Diese Planungen sind aber noch nicht fortgeschritten.“

2. Festplatz (Zitat):

„Für den Festplatz gibt es keine planungsrechtlichen Änderungsabsichten. Daher bestehen aus planungsrechtlicher Sicht vorläufig keine Bedenken gegen eine Nutzung als Blühwiese unter dem Vorbehalt diese wieder zu beseitigen, sobald es planungsrechtliche Änderungen gibt. Für die Festwiese gibt es zwar keine Planungsabsichten, es sollte jedoch mit dem Ordnungsamt geklärt werden, ob einer Blühwiese/Blühstreifen nicht andere Nutzungen (Festzelte, Zirkus o. ä.) entgegenstehen.“

Unsere Anmerkungen zu Ziffern 1 und 2:

Zu 1. Pfarrer-Peter-Daniels-Platz

Die Hinweise auf „Überlegungen“ und noch nicht fortgeschrittene Planungen führen zu dem Schluss, dass einer vorbehaltlichen vorläufigen zügigen Nutzung dieses angerähnlichen Platzes als Blühwiese bzw. Blühstreifen nichts entgegensteht. Zeit ist auch und besonders in Zeiten des sich verstärkenden Klimawandels, zunehmender Flächenversiegelungen und der massiven Insektenbekämpfung in der Landwirtschaft und dadurch bedingter stark rückläufiger Insektenzahlen entscheidend. Die Stützung der schrumpfenden Insektenpopulationen sollte unter anderem durch die umgehende Anlegung einer insektenfreundlichen Blühwiese bzw. eines Blühstreifens auf dem Pfarrer-Peter-Daniels-Platz erfolgen.

Zu 2. Festplatz

Hier besteht unter einem grundsätzlichen Beseitigungsvorbehalt laut Verwaltung die Möglichkeit der Anlegung einer Blühwiese bzw. eines Blühstreifens.
Hinsichtlich der von der Verwaltung angesprochenen Frage „anderer Nutzungen“ haben die praktischen langjährigen Nutzungs-Erfahrungen zu diesem Festplatz folgendes Ergebnis:
Bestimmte Teile des Platzes wurden und werden in relativ großen Zeitabständen und auf unterschiedlichen Teilflächen sehr kurzzeitig genutzt, beispielsweise für das Maifest, das Martinsfeuer, Übungen der örtlichen Löschgruppe und kleinflächigere Zeltveranstaltungen, wie zum Beispiel aktuell ein Kindertheater, gelegentlich ein kleiner Zirkus, Bücherlesungen, ab und zu sonstige kleinere kulturelle Veranstaltungen.

Stets von diesen Nutzungen ausgenommen war und ist eine konkrete Teilfläche. Diese Teilfläche ist durch eine von Westen nach Osten verlaufende breite kiesbedeckte Versickerungsrinne bzw. -mulde, wie sie in den beigefügten drei Fotos gut erkennbar ist, getrennt.
Diese senkrecht verlaufende Rinne bzw. Mulde trennt den größeren (nördlichen) Teil des Festplatzes (Richtung Autobahn A 4) von einem kleineren (südlichen) Teil, der im Westen von einem parkähnlichen Privatgrundstück und im Süden von einem großen Wohngebäude begrenzt ist.
Diese stets ungenutzte Teilfläche ist etwa 10 Meter breit und reicht bis zu dem parkähnlichen Privatgrundstück. Auf dieser Fläche ist ergo eine von „anderen Nutzungen“ ungestörte Anlegung eines größeren Blühstreifens bzw. einer Blühwiese möglich. Auch hier sollte der dringend zu forcierende Insektenschutz Anlass für eine zeitnahe Anlegung eines Blühstreifens bzw. einer Blühwiese sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Jenke
Kommissarischer Vorsitzender
SPD-Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich

Daniel Fernandes
stv. Kommissarischer Vorsitzender
SPD-Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich