Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Kolpingstadt Kerpen hinsichtlich Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantrage ich, zur Ratssitzung am 24.09.2019 die Geschäftsordnung der Kolpingstadt Kerpen um folgenden Absatz § 1.4 zu ergänzen:
„Wird in der Sitzung des Stadtrates ein Einwohnerantrag gem. § 24 GO NRW behandelt, sind den Vertretern/Vertreterinnen unter Wahrung in § 2 Abs. 1, Satz 1 genannten Frist Einladungen zur Sitzung des Stadtrates unter Beifügung der Tagesordnung zu übersenden. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekanntzugeben.“
Begründung:
Es darf nicht sein, dass Einwohner nicht darauf hingewiesen werden, wenn ihre Anträge behandelt werden. Transparente Politik sieht deutlich anders aus.
Des Weiteren sollte bei gleich oder ähnlich lautenden Anträgen aus der Bürgerschaft an geeigneter Stelle eingefügt werden, dass die genaue Zahl der zusammengefassten Bürgeranträge angegeben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Dobbelstein
Stadtverordneter