Antrag zum Kreisparteitag am 30. Juni 2018
Der Ortsverein Horrem/Neu-Bottenbroich beantragt, dass die Rhein-Erft-SPD sich für das Ende von unsinnigen Abmahnmöglichkeiten einsetzt.
Die Rhein-Erft-SPD wirkt dahin, dass sich die SPD sowie die SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass eine erste Abmahnung und die Beantwortung einer solchen kostenfrei erfolgen.
Hierzu soll zudem die amtierende Justizministerin schriftlich über diesen Beschluss, informiert werden.
Begründung:
Die Abmahnung ist ein gutes Mittel zur Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen.
Wir alle wissen jedoch (inzwischen), dass nicht nur im Rahmen des „Schutzes von Urheberrechten“ sondern nun auch unter dem Vorwand der DSGVO das Mittel zum Selbstzweck der Bereicherung von Anwaltskanzleien (Stichwort: Abmahnindustrie) verkommen ist.
Eine Lösung ist schnell gefunden, und eine Anpassung einfach umzusetzen, wenn man sich andere Rechtssysteme anschaut (Frankreich, USA).
2 Dinge müssen nach unserem Verständnis passieren:
- Die erste Abmahnung muss kostenfrei sein. Das Problem ist aktuell, dass erste Hinweise gleich mit einer Zahlung zur Deckung von Anwaltskosten einhergehen. Dies sind bei einem vermuteten Streitwert von 2.500 € gleich über 200 €.
- Aus diesem ersten kostenfreien Brief dürfen keine Regressansprüche erwachsen.
Beispiel: Wenn ich einen Hinweis zur Verletzung der DSGVO versende, darf der Empfänger keine Ansprüche an mich stellen zur Erstattung von evtl. Anwaltskosten zur Beratung.
Erst nachdem dieser erste kostenfreie Weg keine Klärung brachte, darf nach dem UWG (Unlauteren Wettbewerb Gesetz) eine Abmahnung mit Kosten verbunden versandt werden.